Wir sind Mitglied im VDI, im IVD und Immobilienwelt PLATIN-Partner.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1

Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bekannt, hat er uns dieses innerhalb von 3 Werktagen unter Beifügung eines Nachweises in detaillierter Form schriftlich anzuzeigen.

2

Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in drei Jahren von deren Entstehung, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.

3

Entgeltliche Tätigkeit auch für die Käuferseite ist ausdrücklich gestattet.

4

Die Ulrich Franke GmbH ist berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu berechnen, wenn ein Kunde mittels Kaufanwärtervertrag nachgewiesen wurde und der Auftraggeber seine Verkaufsabsichten ohne Kündigung des Vertrages geändert hat.

5

Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.

6

Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstückskaufverträgen 3,57 % inkl. MwSt. Bei Mietverträgen zwei Netto-Monatsmieten im privaten Wohnungsbereich, die der Besteller (Auftraggeber) zu zahlen hat. Drei Netto-Monatsmieten bei Gewerbemietverträgen, zuzüglich der gesetzlich festgelegten MwSt., die der Gewerbemieter zahlt. Bei Verkaufspreisen unter 85.000,00 € berechnen wir eine Mindestprovision von 6.000,00 € inkl. MwSt.

7

Mit der Interessenten/Kunden-Abfrage von Informationen zu Objekten der Ulrich Franke Immobilien GmbH übermittelt durch ein von der Ulrich Franke Immobilien GmbH erstelltes Exposé per Brief durch die Post, per Telefax, per E-Mail oder über einen Internetanbieter (Immobilienscout24, Immonet, Immowelt) ist formell ein Maklervertrag zustande gekommen. Laut Verbraucherschutzgesetz hat der Interessent/Verbraucher ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Es reicht aus, dass der Interessente/Kunde sein Widerrufsrecht schriftlich der Ulrich Franke Immobilien GmbH fristgerecht zusendet.

8

Da Grundstücksgeschäfte grundsätzlich notariell beurkundet werden müssen, hat ein Kunde/Interessent vor Beurkundung beim Notar einen Kaufanwärtervertrag mit der Ulrich Franke Immobilien GmbH abzuschließen. Dieser regelt die Pflicht auf Zahlung der Käufercourtage sowie den obligatorischen Bonitätscheck des Kunden. Der Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten wird in dem Kaufanwärtervertrag festgelegt und dient als Notarinformation.

9

Die Ulrich Franke GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien.

10

Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.

11

Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dieses unverzüglich der Ulrich Franke GmbH mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss vorzulegen.

12

Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Ulrich Franke GmbH.

13

Abweichungen und Nichtigkeiten einzelner Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

14

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit dies durch Parteivereinbarung gesetzlich zulässig ist.

Stand April 2021

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